Weitere Schriftsätze
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 9. Mai 2018Im Zivilverfahren folgen auf die Klageschrift meist die Klageerwiderung, die Replik (Antwort der Klägerseite auf die Klageerwiderung) und die Duplik (Antwort der Beklagtenseite auf die Replik). Es kann sein, dass weitere Schriftsätze hin- und hergeschrieben werden, bis der Termin der mündlichen Verhandlung stattfindet.
Diese Schriftsätze dienen dazu, die mündliche Verhandlung vorzubereiten.
In diesem Klageverfahren ermittelt das Gericht nicht von sich aus, sondern darf nur die Angaben der Beteiligten verwerten.
Wichtig ist dabei, die Sachverhaltsangaben, aus denen sich die gewünschte Rechtsfolge ergeben soll, vollständig vorzutragen und die Beweismittel mitzuteilen, die diese Angaben belegen sollen.
Umgekehrt ist aus Sicht der Gegenseite wichtig, den Angaben entgegenzutreten und Gegenbeweise zu benennen. Möglich ist auch, gegen die gegnerische Forderung mit einer eigenen Forderung aufzurechnen.
Phasen des Klageverfahrens:
- Klage
- Gerichtsgebühren und Zustellung
- Klageerwiderung
- Replik
- Weitere Schriftsätze
- Verhandlungstermin
- Beweisaufnahme
- Schriftsatznachlass
- Urteil
- Kostenfestsetzungsverfahren
Rechtsberatung:
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