Klageerwiderung
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 4. Mai 2018Mit der Zustellung der Klage wird das Gericht der Beklagtenseite eine Frist setzen, auf die Klage zu erwidern.
Diese Frist kann verlängert werden, was in der Praxis oft vorkommt.
Die Beklagtenseite beantragt fast immer, die Klage abzuweisen. Sie kann allerdings auch die Klageforderung ganz oder teilweise anerkennen.
Manchmal wenden sich Beklagte dagegen, überhaupt zu haften, manchmal gegen einzelne Ansprüche oder deren Höhe, oft auch gegen alles.
Angaben aus der Klage, denen in der Klageerwiderung nicht widersprochen wird, kann das Gericht als unstreitig seiner Entscheidung zugrunde legen. Es muss über diese Punkte keine Beweise erheben.
Phasen des Klageverfahrens:
- Klage
- Gerichtsgebühren und Zustellung
- Klageerwiderung
- Replik
- Weitere Schriftsätze
- Verhandlungstermin
- Beweisaufnahme
- Schriftsatznachlass
- Urteil
- Kostenfestsetzungsverfahren
Rechtsberatung:
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