Allgemeines Zivilrecht | Zivilprozessrecht

Klageerwiderung

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 4. Mai 2018

Mit der Zustellung der Klage wird das Gericht der Beklagtenseite eine Frist setzen, auf die Klage zu erwidern.

Diese Frist kann verlängert werden, was in der Praxis oft vorkommt.

Die Beklagtenseite beantragt fast immer, die Klage abzuweisen. Sie kann allerdings auch die Klageforderung ganz oder teilweise anerkennen.

Manchmal wenden sich Beklagte dagegen, überhaupt zu haften, manchmal gegen einzelne Ansprüche oder deren Höhe, oft auch gegen alles.

Angaben aus der Klage, denen in der Klageerwiderung nicht widersprochen wird, kann das Gericht als unstreitig seiner Entscheidung zugrunde legen. Es muss über diese Punkte keine Beweise erheben.

Phasen des Klageverfahrens:

  1. Klage
  2. Gerichtsgebühren und Zustellung
  3. Klageerwiderung
  4. Replik
  5. Weitere Schriftsätze
  6. Verhandlungstermin
  7. Beweisaufnahme
  8. Schriftsatznachlass
  9. Urteil
  10. Kostenfestsetzungsverfahren
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

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