Allgemeines Zivilrecht | Zivilprozessrecht

Beweisaufnahme

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 11. Mai 2018

Das Gericht nimmt im Zivilrechtsstreit Beweise nur auf, wenn dies nötig ist.

Es wird nur über Punkte Beweis erheben, die zwischen den Beteiligten streitig sind und auf die es für die Entscheidung ankommt.

Ob, wann und wie dies geschieht, bestimmt das Gericht in der Regel durch einen Beweisbeschluss.

Das Gericht kann die Parteien anhören oder vernehmen, Sachverständigengutachten einholen und Sachverständige und Zeugen vernehmen, Gegenstände in Augenschein nehmen und Urkunden lesen.

Es kann schon vor dem Verhandlungstermin ein Sachverständigengutachten einholen und Zeugen laden.

Es kann auch zunächst den Verhandlungstermin abwarten und danach eine Beweisaufnahme anordnen. Dann werden weitere Termine erforderlich.

Die Beweisaufnahme kann einen Großteil der Dauer eines Rechtsstreits beanspruchen. Sachverständige brauchen manchmal ein halbes Jahr und länger, um ihr Gutachten zu erstellen.

Nach einer Beweisaufnahme erhalten die Parteien Gelegenheit, zum Ergebnis der Beweisaufnahme Stellung zu nehmen und Anträge zu stellen.

Im Urteil muss das Gericht nachvollziehbar erklären, welche Schlussfolgerungen es aus den erhobenen Beweisen zieht (Beweiswürdigung).

Phasen des Klageverfahrens:

  1. Klage
  2. Gerichtsgebühren und Zustellung
  3. Klageerwiderung
  4. Replik
  5. Weitere Schriftsätze
  6. Verhandlungstermin
  7. Beweisaufnahme
  8. Schriftsatznachlass
  9. Urteil
  10. Kostenfestsetzungsverfahren
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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