Allgemeines Zivilrecht | Zivilprozessrecht

Schriftsatznachlass

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 14. Mai 2018

Manchmal beantragen wir oder die Gegenseite, nach einem Termin noch eine Frist für einen nachgereichten Schriftsatz zu erhalten.

Das geschieht, um auf erst kurz vor oder während des Termins zutage getretene Punkte zu reagieren, z.B. einen Schriftsatz der Gegenseite oder Hinweise des Gerichts.

Rechtsgrundlage ist § 283 Satz 1 ZPO: „Kann sich eine Partei in der mündlichen Verhandlung auf ein Vorbringen des Gegners nicht erklären, weil es ihr nicht rechtzeitig vor dem Termin mitgeteilt worden ist, so kann auf ihren Antrag das Gericht eine Frist bestimmen, in der sie die Erklärung in einem Schriftsatz nachbringen kann; gleichzeitig wird ein Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt.“

Die Frist beträgt in der Praxis meist zwei oder drei Wochen.

Phasen des Klageverfahrens:

  1. Klage
  2. Gerichtsgebühren und Zustellung
  3. Klageerwiderung
  4. Replik
  5. Weitere Schriftsätze
  6. Verhandlungstermin
  7. Beweisaufnahme
  8. Schriftsatznachlass
  9. Urteil
  10. Kostenfestsetzungsverfahren
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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02131/71819-0

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

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