Allgemeines Zivilrecht | Zivilprozessrecht

Urteil

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 15. Mai 2018

Im Zivilrechtsstreit trifft das Gericht seine Sachentscheidung durch ein Urteil.

Meist legt das Gericht im Verhandlungstermin einen Verkündungstermin fest.

Der Verkündungstermin ist ein interner Termin des Gerichts, an dem die Richterin oder der Richter eine Entscheidung bekannt gibt.

Das kann entweder ein Urteil sein oder eine Entscheidung, wie es im Verfahren weiter geht, z.B. ein Beweisbeschluss, dass ein Zeuge vernommen wird oder ein Sachverständigengutachten eingeholt wird.

An solchen Verkündungsterminen nehmen die Beteiligten nicht teil. Sie müssen also nicht zu einem Verkündungstermin erscheinen.

Das Gericht schickt den Anwälten einige Tagen oder Wochen nach dem Termin die Entscheidung schriftlich zu.

Wir informieren Sie dann umgehend und beraten Sie über Zwangsvollstreckung und Rechtsmittel.

Dass ein Urteil in einem Verhandlungstermin gefällt wird, kommt im Zivilrecht fast nie vor, weil sich die Gerichte Zeit nehmen, den Fall zu durchdenken und das Urteil zu begründen.

Phasen des Klageverfahrens:

  1. Klage
  2. Gerichtsgebühren und Zustellung
  3. Klageerwiderung
  4. Replik
  5. Weitere Schriftsätze
  6. Verhandlungstermin
  7. Beweisaufnahme
  8. Schriftsatznachlass
  9. Urteil
  10. Kostenfestsetzungsverfahren
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
02131/71819-0

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

Google Analytics Opt-Out Cookie wurde erfolgreich gesetzt.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptiert