Verteidigung gegen falsch zugestellten Vollstreckungsbescheid
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 21. August 2012Werden Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid an eine falsche Anschrift zugestellt, kann der Gläubiger trotzdem aus dem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung betreiben, solange sich der Schuldner nicht wehrt. Es ist ein Fall, der gar nicht so selten vorkommt: Der Gläubiger gibt im Mahnbescheidsantrag eine falsche Adresse des Schuldners an, z.B. die Adresse der Eltern oder eines ehemaligen Partners. […]