Strafrecht | Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 18. Juni 2019
Eine Identifizierung eines Beschuldigten durch einen Zeugen ist ein unzuverlässiges Beweismittel. Diesen Schluss legt eine Untersuchung der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg nahe. Erwachsenen gelang nur in rund der Hälfte der Fälle eine zutreffende Identifizierung. Rund jede siebte Identifizierung traf einen Unschuldigen. Bei Kindern und Senioren waren die Ergebnisse noch schlechter: Sie identifizierten in rund 40 […]
Allgemeines Zivilrecht | Strafrecht
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 28. Februar 2019
Wer einem anderen die Krawatte abschneidet, benötigt dessen Einwilligung. Eine besondere Form ist nicht erforderlich. Krawatte abschneiden kann den Straftatbestand der Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch erfüllen: „Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Zudem kann der Geschädigte einen Schadensersatzanspruch nach § 823 […]
Strafrecht | Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 17. Januar 2019
Soll ein Beschuldigter von einem Zeugen identifiziert werden, geschieht dies durch eine Wahlgegenüberstellung oder Wahllichtbildvorlage (§ 58 Abs. 2 StPO, Nr. 18 RiStBV). War dem Zeugen der Beschuldigte schon vor der Wahllichtbildvorlage oder Wahlgegenüberstellung als Verdächtiger vorgestellt worden, etwa im Gerichtssaal, auf einem Fahndungsbild oder auf einem Bild aus der Polizeidatenbank, ist der Beweiswert der […]
Steuerrecht | Strafrecht
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 7. Dezember 2018
Nach § 364 AO muss das Finanzamt die Unterlagen der Besteuerung mitteilen, wenn der Steuerpflichtige dies beantragt oder die Begründung seines Einspruchs dazu Anlass gibt. Verletzt das Finanzamt diese Verpflichtung, ist die Vollziehung des Bescheids auszusetzen. Schon 1978 entschied der BFH, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids bestehen, wenn das Finanzamt dem Steuerpflichtigen […]
Strafrecht
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 3. Dezember 2018
Bei Straftaten im Straßenverkehr kann der Täter oft nicht gerichtsfest identifiziert werden, weil die Zeugenaussagen zu unzuverlässig sind. Bei Verkehrsstraftaten wie der Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Nötigung oder Beleidigung besteht die größte Hürde zu einer Verurteilung darin, den Fahrer zu ermitteln.