Urteil
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 15. Mai 2018Im Zivilrechtsstreit trifft das Gericht seine Sachentscheidung durch ein Urteil.
Meist legt das Gericht im Verhandlungstermin einen Verkündungstermin fest.
Der Verkündungstermin ist ein interner Termin des Gerichts, an dem die Richterin oder der Richter eine Entscheidung bekannt gibt.
Das kann entweder ein Urteil sein oder eine Entscheidung, wie es im Verfahren weiter geht, z.B. ein Beweisbeschluss, dass ein Zeuge vernommen wird oder ein Sachverständigengutachten eingeholt wird.
An solchen Verkündungsterminen nehmen die Beteiligten nicht teil. Sie müssen also nicht zu einem Verkündungstermin erscheinen.
Das Gericht schickt den Anwälten einige Tagen oder Wochen nach dem Termin die Entscheidung schriftlich zu.
Wir informieren Sie dann umgehend und beraten Sie über Zwangsvollstreckung und Rechtsmittel.
Dass ein Urteil in einem Verhandlungstermin gefällt wird, kommt im Zivilrecht fast nie vor, weil sich die Gerichte Zeit nehmen, den Fall zu durchdenken und das Urteil zu begründen.
Phasen des Klageverfahrens:
- Klage
- Gerichtsgebühren und Zustellung
- Klageerwiderung
- Replik
- Weitere Schriftsätze
- Verhandlungstermin
- Beweisaufnahme
- Schriftsatznachlass
- Urteil
- Kostenfestsetzungsverfahren
Rechtsberatung:
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