Allgemeines Zivilrecht | Zivilprozessrecht

Weitere Schriftsätze

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 9. Mai 2018

Im Zivilverfahren folgen auf die Klageschrift meist die Klageerwiderung, die Replik (Antwort der Klägerseite auf die Klageerwiderung) und die Duplik (Antwort der Beklagtenseite auf die Replik). Es kann sein, dass weitere Schriftsätze hin- und hergeschrieben werden, bis der Termin der mündlichen Verhandlung stattfindet.

Diese Schriftsätze dienen dazu, die mündliche Verhandlung vorzubereiten.

In diesem Klageverfahren ermittelt das Gericht nicht von sich aus, sondern darf nur die Angaben der Beteiligten verwerten.

Wichtig ist dabei, die Sachverhaltsangaben, aus denen sich die gewünschte Rechtsfolge ergeben soll, vollständig vorzutragen und die Beweismittel mitzuteilen, die diese Angaben belegen sollen.

Umgekehrt ist aus Sicht der Gegenseite wichtig, den Angaben entgegenzutreten und Gegenbeweise zu benennen. Möglich ist auch, gegen die gegnerische Forderung mit einer eigenen Forderung aufzurechnen.

Phasen des Klageverfahrens:

  1. Klage
  2. Gerichtsgebühren und Zustellung
  3. Klageerwiderung
  4. Replik
  5. Weitere Schriftsätze
  6. Verhandlungstermin
  7. Beweisaufnahme
  8. Schriftsatznachlass
  9. Urteil
  10. Kostenfestsetzungsverfahren
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

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