Replik
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 8. Mai 2018Sobald die Klageerwiderung eingeht, leitet das Gericht sie an die Klägerseite weiter und gibt der Klägerin oder dem Kläger Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme nennt man Replik.
Die Klägerin oder der Kläger hat in der Replik die Möglichkeit, die Sachverhaltsangaben und Beweisangebote aus der Klage zu ergänzen.
In der Replik kann die Klage auch um zusätzliche Forderungen erweitert werden (Klageerweiterung).
Sofern die Beklagtenseite in der Klageerwiderung Angaben macht, zu denen die Klägerseite in der Klage noch nicht Stellung genommen hat, ist es wichtig, darauf zu antworten.
Angaben, die unwidersprochen bleiben, kann das Gericht bei der Entscheidung als unstreitigen Sachverhalt zugrunde legen und muss darüber keine Beweise erheben.
Phasen des Klageverfahrens:
- Klage
- Gerichtsgebühren und Zustellung
- Klageerwiderung
- Replik
- Weitere Schriftsätze
- Verhandlungstermin
- Beweisaufnahme
- Schriftsatznachlass
- Urteil
- Kostenfestsetzungsverfahren
Rechtsberatung:
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