Allgemeines Zivilrecht | Zivilprozessrecht

Kostenfestsetzungsverfahren

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 15. Mai 2018

Im Urteil legt das Gericht fest, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Den genauen Betrag rechnet das Gericht danach im Kostenfestsetzungsverfahren aus.

Dazu gehören nicht alle Kosten, sondern nur die Kosten, die die Parteien im Gerichtsverfahren haben, z.B. Anwaltskosten im Gerichtsverfahren, Gerichtsgebühren und Kosten für die Beweisaufnahme. Deshalb sollte die Klägerin oder der Kläger vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten gesondert in der Klage geltend machen.

Die Grundregel lautet, dass der Verlierer die Kosten zu tragen hat – also auch dem Gewinner dessen Anwaltskosten ersetzen muss. Setzt sich die Klägerseite nur zum Teil durch, wird das Gericht bestimmen, dass die Kosten entsprechend des Verhältnisses von Gewinnen und Verlieren anteilig zwischen Kläger- und Beklagtenseite zu tragen sind.

Im Kostenfestsetzungsverfahren melden und belegen die Beteiligten dem Gericht die genaue Höhe ihrer Kosten durch einen Kostenfestsetzungsantrag. Das Gericht prüft die Angaben und bestimmt anschließend in einem Kostenfestsetzungsbeschluss den genauen Betrag, den der Verlierer an den Gewinner zu zahlen hat.

Phasen des Klageverfahrens:

  1. Klage
  2. Gerichtsgebühren und Zustellung
  3. Klageerwiderung
  4. Replik
  5. Weitere Schriftsätze
  6. Verhandlungstermin
  7. Beweisaufnahme
  8. Schriftsatznachlass
  9. Urteil
  10. Kostenfestsetzungsverfahren
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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