Gerichtsgebühren und Zustellung
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 3. Mai 2018Das Gericht fordert nach Eingang der Klage die Gerichtsgebühren bei Ihnen an.
Es ist wichtig, dass Sie dafür sorgen, die Gerichtskosten umgehend zu bezahlen.
Erst wenn die Gerichtsgebühren eingezahlt sind, stellt das Gericht der Gegenseite die Klage zu.
Die verjährungshemmende und fristwahrende Wirkung der Klageeinreichung wird nur erreicht, wenn die Klage zeitnah zugestellt wird („demnächst“, § 167 ZPO).
Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits deckt, leiten Sie bitte die Rechnung an die Rechtsschutzversicherung weiter und geben Sie dabei die Schadennummer der Rechtsschutzversicherung an.
Phasen des Klageverfahrens:
- Klage
- Gerichtsgebühren und Zustellung
- Klageerwiderung
- Replik
- Weitere Schriftsätze
- Verhandlungstermin
- Beweisaufnahme
- Schriftsatznachlass
- Urteil
- Kostenfestsetzungsverfahren
Rechtsberatung:
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