Allgemeines Zivilrecht | Zivilprozessrecht

Gerichtsgebühren und Zustellung

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 3. Mai 2018

Das Gericht fordert nach Eingang der Klage die Gerichtsgebühren bei Ihnen an.

Es ist wichtig, dass Sie dafür sorgen, die Gerichtskosten umgehend zu bezahlen.

Erst wenn die Gerichtsgebühren eingezahlt sind, stellt das Gericht der Gegenseite die Klage zu.

Die verjährungshemmende und fristwahrende Wirkung der Klageeinreichung wird nur erreicht, wenn die Klage zeitnah zugestellt wird („demnächst“, § 167 ZPO).

Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten des Rechtsstreits deckt, leiten Sie bitte die Rechnung an die Rechtsschutzversicherung weiter und geben Sie dabei die Schadennummer der Rechtsschutzversicherung an.

Phasen des Klageverfahrens:

  1. Klage
  2. Gerichtsgebühren und Zustellung
  3. Klageerwiderung
  4. Replik
  5. Weitere Schriftsätze
  6. Verhandlungstermin
  7. Beweisaufnahme
  8. Schriftsatznachlass
  9. Urteil
  10. Kostenfestsetzungsverfahren
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
02131/71819-0

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

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