Immobilienrecht | Mietrecht
Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 3. Februar 2010
Das Schriftformerfordernis beschränkt sich nicht nur auf den Abschluss des Ursprungsvertrages, sondern auch auf alle späteren Abänderungen und Erweiterungen sowie Nachträge! Wird hierbei die Schriftform nicht gewahrt (und es ist oftmals höchst streitig ,was dem Erfordernis genügt und was nicht), so wird zwar nicht der Vertrag unwirksam, aber seine eigentlich gewollte Befristung fällt!
Immobilienrecht | Mietrecht
Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 3. Februar 2010
Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses aus Gründen des Eigenbedarfes war dem Vermieter bislang nur dann möglich, wenn er die Wohnung für sich selbst oder ein enges Familienmitglied oder eine zu seinem Hausstand gehörige Person (z.B. Pflegepersonal) benötigte. Nunmehr hat der für Wohnraummietrecht zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes den Kreis der Bedarfspersonen, also derer, für die Eigenbedarf […]
Allgemein | Mietrecht
Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 7. Dezember 2009
Die Umlage der Kosten für Öltankreinigung auf die Mieter ist zulässig. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum die Kosten der Reinigung eines Öltanks auf die Mieter umlegen darf. Zudem entschied er, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, die im Abstand von mehreren Jahren anfallenden Tankreinigungskosten auf mehrere Abrechnungszeiträume aufzuteilen. Die Kosten können […]
Allgemein | Mietrecht
Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 7. November 2009
Wer als Vermieter seine Ansprüche dem Mieter gegenüber geltend machen möchte, sollte die Fristen beachten, die zum Jahreswechsel ablaufen. » Abrechnung der Betriebskosten 2008 Nach der gesetzlichen Vorschrift des § 556 Abs.3 BGB muss der Vermieter von privat genutztem Wohnraum über die Betriebskosten ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode abgerechnet haben. Verpasst er diesen Zeitpunkt, […]
Mietrecht | Neuss
Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 14. November 2008
In Gewerbemietverträgen wird zunehmend versucht, die Minderungs-, Aufrechnungs-,Zurückbehaltungs- und Gewährleistungsrechte des Mieters von Beginn an vollständig oder zu einem wesentlichen Teil auszuschließen, z.B. durch Formulierungen, nach denen Minderungs-oder Schadensersatzansprüche darauf beschränkt sein sollen, daß ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters vorliegt. Derartiger Vertragsgestaltung hat der Bundesgerichtshof in zwei jüngeren Entscheidungen ( Urt. vom […]