Mietrecht
Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 13. April 2010
Im Zuge der Neugestaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Abrechnungsfrist für den Vermieter von Wohnraum hinsichtlich der Betriebskosten hat der Gesetzgeber bestimmt, dass über die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen binnen eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode abgerechnet und dem Mieter eine Abrechnung zugestellt werden muss , andernfalls der Vermieter mit Nachforderungsansprüchen ausgeschlossen ist (vgl. § 556 Abs.3 […]
Immobilienrecht | Mietrecht
Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 9. April 2010
Lange Zeit war in der Rechtsprechung umstritten, ob die Kosten der Tankreinigung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden können. Die Gegner begründeten ihre Auffassung damit, dass es sich hierbei nicht um wiederkehrende Leistungen handele und zum anderen diese Kosten reine Instandsetzungskosten darstellen würden, die nicht umlagefägig sind. Der BGH (VIII ZR 221/08) […]
Immobilienrecht | Mietrecht
Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 6. April 2010
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil darüber gefällt, ob und unter welchen Voraussetzungen der Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses Versorgungsleistungen wie Heizung, Strom, Wasser einstellen darf. Seine Entscheidung: Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Versorgungsleistungen nach Beendigung eines Mietverhältnisses zu erbringen, wenn er hierfür kein Entgelt erhält und ihm durch die weitere Belieferung finanzieller Schaden drohen würde. Mit […]
Mietrecht
Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 31. März 2010
Soeben hat der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) entschieden, dass im Bereich des preisgebundenen, also öffentlich geförderten Wohnraumes der Vermieter im Wege der Mieterhöhung einen Ausgleich dafür schaffen kann, dass die mietvertraglich vereinbarte Klausel, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichten soll, unwirksam ist. Durch eine Reihe von Entscheidungen seit […]
Immobilienrecht | Mietrecht
Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 11. Februar 2010
Mit dem am 1. September 2001 in Kraft getretenen Mietrechtsreformgesetz hat der Gesetzgeber in § 556 Abs.3 BGB bestimmt, dass der Vermieter von Wohnraum über die geleisteten Betriebskostenvorschüsse binnen Jahresfrist nach Ende der Abrechnungsperiode abrechnen muss. Unterlässt er dies, so ist er mit Nachforderungen ausgeschlossen, es sei denn, er hat die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten.