Allgemein | Mietrecht

Kosten für die Öltankreinigung

Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 7. Dezember 2009

Die Umlage der Kosten für Öltankreinigung auf die Mieter ist zulässig.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum die Kosten der Reinigung eines Öltanks auf die Mieter umlegen darf. Zudem entschied er, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, die im Abstand von mehreren Jahren anfallenden Tankreinigungskosten auf mehrere Abrechnungszeiträume aufzuteilen. Die Kosten können in dem Abrechnungszeitraum angesetzt werden, in dem sie entstanden sind (BGH, 11. November 2009, Az. VIII ZR 221/08).

Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen
Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht
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