Immobilienrecht | Mietrecht
Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 3. Februar 2010
Das Schriftformerfordernis beschränkt sich nicht nur auf den Abschluss des Ursprungsvertrages, sondern auch auf alle späteren Abänderungen und Erweiterungen sowie Nachträge! Wird hierbei die Schriftform nicht gewahrt (und es ist oftmals höchst streitig ,was dem Erfordernis genügt und was nicht), so wird zwar nicht der Vertrag unwirksam, aber seine eigentlich gewollte Befristung fällt!
Immobilienrecht | Mietrecht
Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 3. Februar 2010
Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses aus Gründen des Eigenbedarfes war dem Vermieter bislang nur dann möglich, wenn er die Wohnung für sich selbst oder ein enges Familienmitglied oder eine zu seinem Hausstand gehörige Person (z.B. Pflegepersonal) benötigte. Nunmehr hat der für Wohnraummietrecht zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes den Kreis der Bedarfspersonen, also derer, für die Eigenbedarf […]
Immobilienrecht
Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 3. Februar 2010
Nach einer jüngeren Entscheidung des Bundesgerichtshofes ( BGH VII ZR 26/06 vom 12.03.2009) hat dieser entschieden, dass der Erwerber einer mit Mängeln behafteten Eigentumswohnung Schadenserstaz auch in der Weise verlangen kann, dass er die Wohnung zurückgibt und daneben Schadensersatz für seine Aufwendungen erhält.
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Ralf Klingen am 2. Februar 2010
Der Beschluss Der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hält den 1957 selber entwickelten Grundsatz der Tarifeinheit heute für verfassungswidrig. Am 27.1.2010 wurde beschlossen (siehe Pressemitteilung Nr. 9/10 unter www.bundesarbeitsgericht.de), den ebenfalls zuständigen 10.Senat des BAG zu befragen, ob er an der bisherigen Rechtsauffassung festhalten will. Entweder der 10. Senat ändert auch seine Meinung oder es erfolgt eine Grundsatzvorlage an […]
Allgemeines Zivilrecht | Vertragsrecht
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 26. Januar 2010
Weichen kalkulierter Restwert und vom Sachverständigen festgestellter Restwert voneinander ab, sollten Leasing-Kunden nicht ohne weiteres zahlen. Die entsprechenden Vertragsklauseln sind häufig unwirksam. Schon geleistete Beträge können unter Umständen zurück gefordert werden.