Wer Eltern pflegt, soll mehr erben
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 18. März 2007Die Bundesregierung feilt weiter an einer Reform des Erbrechts. Geplant ist, dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen durch eine Stufenregelung ersetzt wird. Bisher gilt pauschal eine 10-Jahres-Frist, innerhalb der Schenkungen an Dritte für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs voll einzubeziehen sind. Künftig soll sich die Einbeziehung in Jahresschritten reduzieren, d.h. 90 Prozent ein Jahr nach der Schenkung, […]