Erbrecht

Wer Eltern pflegt, soll mehr erben

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 18. März 2007

Die Bundesregierung feilt weiter an einer Reform des Erbrechts. Geplant ist, dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen durch eine Stufenregelung ersetzt wird. Bisher gilt pauschal eine 10-Jahres-Frist, innerhalb der Schenkungen an Dritte für die Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs voll einzubeziehen sind. Künftig soll sich die Einbeziehung in Jahresschritten reduzieren, d.h. 90 Prozent ein Jahr nach der Schenkung, 80 Prozent zwei Jahre nach der Schenkung, usw.

Zudem gilt das Motto: Wer Eltern pflegt, soll mehr erben. Dabei soll es künftig unerheblich sein, ob der Pflegende auf eine entgeltliche Berufstätigkeit verzichtet.

Vorgesehen ist auch eine Stundungsregelung, die es Erben erlaubt, die Auszahlung des Pflichtteils zu verzögern, wenn die sofortige Zahlungspflicht eine unbillige Härte darstellen würde. Hiervon könnten vor allem Erben von Immobilien profitieren, denen die liquiden Mittel zur Befriedigung eines Zahlungsanspruchs fehlen.

Schließlich soll der Erbentziehungsgrund des „ehrlosen Lebenswandels“ ersetzt werden. In der Neufassung soll die Entziehung des Pflichtteils möglich sein, wenn der Pflichtteilsberechtigte zu einer mindestens einjährigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden ist.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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