Kaarst | Sozialrecht
Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 25. Januar 2019
Wie hier bereits dargelegt, erhalten Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII nur die angeblich „angemessenen“ Kosten der Unterkunft (Miete und Nebenkosten) vom Jobcenter oder Sozialamt. Zum 01.02.2019 hat der Rhein-Kreis Neuss diese Obergrenzen erhöht. In der Stadt Kaarst erfolgt eine Erhöhung der Bruttokaltmiete von 458,50 € auf 475,50 € […]
Allgemein | Arbeitsrecht
am 10. Oktober 2018
In den meisten Fällen wird der Arbeitsvertrag etwaige Überstunden regeln. Aber auch ohne vertragliche Regelung muss ein Arbeitgeber die anfallenden Überstunden grundsätzlich vergüten. Allerdings kann der Arbeitgeber auch eine gewisse Anzahl Überstunden per Klausel verhandeln. Dabei ist aber zu beachten, dass Klauseln, die mit dem Gehalt sämtliche Überstunden abgelten, unwirksam sind. Nicht unwirksam dagegen sind […]
Allgemein | Arbeitsrecht
am 10. Oktober 2018
Die allermeisten Arbeitsverträge enthalten eine so genannte Ausschlussfrist am Ende des Vertrages. Dieser wird man – gerade bei seinem ersten Arbeitsvertrag – keine allzu große Bedeutung zumessen. Dies wäre aber ein Fehler. Die Ausschlussfrist regelt den Zeitraum, aus dem Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, z.B. Lohnansprüche, geltend gemacht werden können. Diese müssen, um die Frist zu […]
Allgemein | Arbeitsrecht
am 10. Oktober 2018
Grundsätzlich nicht. Der Arbeitsvertrag kann formfrei, also ohne Einhaltung der Schriftform, zum Beispiel mündlich, per Telefon – selbst per Sprachnachricht – geschlossen werden. Empfehlenswert ist das allerdings für keine von beiden Seiten, denn im Falle einer Streitigkeit führt das Fehlen eines Dokuments zu Beweisproblemen über den Inhalt der Vereinbarung. Es gilt hier wie bei allen […]
Allgemein | Arbeitsrecht
am 10. Oktober 2018
Die Probezeit beträgt in der Regel sechs Monate. Das ist gleichzeitig die gesetzlich zulässige Maximaldauer. Ist im Vertrag eine längere Probezeit vereinbart, ist diese nicht unwirksam, es gelten ab dem siebten Monat allerdings nicht mehr die verkürzten Kündigungsfristen, sondern die normale Kündigungsfrist gem. § 622 Abs.1 BGB [Link zu ]. Dabei ist zu beachten, dass […]