Allgemein | Arbeitsrecht

Der erste Arbeitsvertrag: Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?

am 10. Oktober 2018

Grundsätzlich nicht. Der Arbeitsvertrag kann formfrei, also ohne Einhaltung der Schriftform, zum Beispiel mündlich, per Telefon – selbst per Sprachnachricht – geschlossen werden.

Empfehlenswert ist das allerdings für keine von beiden Seiten, denn im Falle einer Streitigkeit führt das Fehlen eines Dokuments zu Beweisproblemen über den Inhalt der Vereinbarung.

Es gilt hier wie bei allen Vereinbarungen: Verträge werden nicht für gute Zeiten geschlossen, sondern für schlechte.

Der Arbeitgeber hat außerdem noch § 2 NachwG zu beachten, wonach er angehalten ist, spätestens einen Monat nach vereinbartem Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festzuhalten und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Tut er dies nicht, kann der Arbeitgeber dafür unter Umständen haftbar gemacht werden.

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