Der erste Arbeitsvertrag
am 10. Oktober 2018Ist der Abschluss geschafft, wartet auf viele junge Leute die nächste Herausforderung: Der erste Job und somit der erste Arbeitsvertrag.
Eine völlig neue Situation, die für viel Verunsicherung sorgt. Fragen kommen auf: „Auf was muss ich achten? Was kommt auf mich zu? Welche Rechte und Pflichten habe ich? Und was darf der Arbeitgeber?“
Diese und weitere Fragen möchte ich für Sie im Rahmen dieses und weiterer Blogartikel beantworten.
Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?
Wie lange dauert die Probezeit?
Befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag?
Wie lange und an welchen Tagen muss ich arbeiten?
Wie sieht es mit Überstunden aus?
Welche Kündigungsfristen gelten?
Der erste Arbeitsvertrag ist ein Meilenstein im Leben. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollte man sich den Vertrag genau durchlesen und sich Bedenkzeit geben lassen.
In der Regel werden Arbeitgeber die Arbeitsverträge per Post an den Interessenten schicken, so dass dieser in Ruhe zuhause abwägen und prüfen kann.
Es wird auch nie schaden, den Vertrag bei Unklarheiten oder Unsicherheit von einem Anwalt prüfen zu lassen. Gerne steht Ihnen unser Team des Fachbereichs Arbeitsrecht bei Fragen zur Verfügung.
Rechtsberatung:
Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.