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Der erste Arbeitsvertrag: Wie lange dauert die Probezeit?

am 10. Oktober 2018

Die Probezeit beträgt in der Regel sechs Monate. Das ist gleichzeitig die gesetzlich zulässige Maximaldauer. Ist im Vertrag eine längere Probezeit vereinbart, ist diese nicht unwirksam, es gelten ab dem siebten Monat allerdings nicht mehr die verkürzten Kündigungsfristen, sondern die normale Kündigungsfrist gem. § 622 Abs.1 BGB [Link zu ].

Dabei ist zu beachten, dass Tarifverträge davon abweichende Regeln treffen können.

In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen beendet werden. Dabei ist eine Begründung nicht notwendig. Das heißt: Beide Seiten können ohne einen Grund nennen zu müssen die Vereinbarung kündigen. Das bedeutet aber nicht, dass mit Ausspruch der Kündigung nicht mehr gearbeitet werden muss. Wird der Arbeitnehmer nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt, muss er dennoch zur Arbeit erscheinen und untersteht den Weisungen des Arbeitgebers.

Eine Besonderheit sind befristete Probezeitverhältnisse, bei denen die Arbeitszeit nach Ende der Probezeit automatisch endet. Bei der üblichen Probezeit dagegen besteht das Arbeitsverhältnis – sofern keine Seite den Vertrag aufkündigt – nach Ende der Probezeit unbefristet fort.

Im Gegensatz dazu endet ein befristetes Probezeitverhältnis automatisch nach der Probezeit. Dies ist nach der Rechtsprechung aber nur möglich, wenn die Dauer dieser Befristung in angemessenem Verhältnis zum Zweck der Probezeit steht. Dies ist einzelfallabhängig und sollte von einem Anwalt beurteilt werden.

Die bereits erwähnte Maximaldauer der Probezeit gilt hier nicht. Allerdings dürfte eine höhere Befristung nur bei sehr anspruchsvollen Aufgaben wirksam sein.

Während eines solchen befristeten Arbeitsverhältnisses ist eine ordentliche Kündigung, soweit nicht anders vereinbart, ausgeschlossen. Denn: Das Arbeitsverhältnis endet nach Ablauf der Zeit automatisch.

Hier ist zu beachten, dass das Gesetz für die Befristung eine Schriftform vorsieht. Diese Schriftform wird nicht durch E-Mail, SMS oder Fax gewahrt.

Ergibt sich die Befristung nicht eindeutig aus dem Vertrag, ist im Zweifel von einem unbefristeten Arbeitsverhältnis auszugehen.

Weitere Fragen:

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?

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