Der erste Arbeitsvertrag: Wie sieht es mit Überstunden aus?
Rechtsanwalt Marcel Reyher am 10. Oktober 2018In den meisten Fällen wird der Arbeitsvertrag etwaige Überstunden regeln. Aber auch ohne vertragliche Regelung muss ein Arbeitgeber die anfallenden Überstunden grundsätzlich vergüten.
Allerdings kann der Arbeitgeber auch eine gewisse Anzahl Überstunden per Klausel verhandeln. Dabei ist aber zu beachten, dass Klauseln, die mit dem Gehalt sämtliche Überstunden abgelten, unwirksam sind. Nicht unwirksam dagegen sind Klauseln, die festlegen, dass z.B. fünf Überstunden pro Woche im Gehalt „mit drin“ sind.
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