Allgemein | Arbeitsrecht

Der erste Arbeitsvertrag: Wie lange und an welchen Tagen muss ich arbeiten?

am 10. Oktober 2018

In der Regel legt der Arbeitsvertrag die wöchentliche Arbeitszeit in Stunden fest. Von einer bestimmten Verteilung der Arbeitsstunden auf Wochentage wird meist zu Gunsten einer Verteilung der Arbeitszeit „nach betrieblichen Erfordernissen“ abgesehen.

Das bedeutet, der Arbeitgeber muss mit Hilfe seines Weisungsrechts festlegen, wie der Arbeitnehmer auf Basis seiner Wochenstunden arbeiten kommen muss.

Soll dies nicht so sein, müsste eine entsprechende Regelung im Vertrag aufgenommen werden. Meist ist es so, dass der Arbeitgeber im Rahmen der Vertragsverhandlungen eine solche Zusage mündlich geben wird, was möglich ist, aber im Streitfall schwer zu beweisen ist.

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