Allgemein | Familienrecht | Ihr gutes Recht

Schulden des Ehepartners

Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 19. November 2012

Niemand muss für die Schulden seines Ehepartners aufkommen.
Wurde allerdings ein gemeinsamer Kredit oder beispielsweise ein Mietvertrag gemeinsam unterzeichnet, haften in der Regel beide Partner für die Schulden des anderen – selbst nach der Scheidung. Allerdings können Bank oder Vermieter einen der beiden aus der Haftung entlassen, wenn der andere zustimmt.
Das müssen sie allerdings nicht. Ein gemeinsamer Schuldenberg, der für Geschäfte des täglichen Bedarfs entstanden ist, also beispielsweise für Kinderkleidung oder Lebensmitteln, muss auch gemeinsam abgetragen werden.
Seit  der Güterrechtsreform 2009 gilt auch: Hat einer mit seinem Verdienst geholfen, die Schulden des anderen zu tilgen, die er mit in die Ehe gebracht hat, erhält dieser nach der Scheidung einen Zugewinnausgleich.

 

Sie möchten sich scheiden lassen? Beantragen Sie jetzt Ihre Scheidung online!

Rechtsanwalt Volker Stadtfeld
Fachanwalt für Familienrecht
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Volker Stadtfeld
Tel. 02131/9665-55

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

Google Analytics Opt-Out Cookie wurde erfolgreich gesetzt.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptiert