Neuer Service: Scheidung online
Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 24. August 2018Scheidung online, gibt es das überhaupt? Quasi virtuell, per E-Mail und Gerichtstermin als Videokonferenz? Ganz so digitalisiert ist es nicht.
Das gerichtliche Verfahren zur Scheidung ist kein „Online-Verfahren“. Es werden Schriftsätze gewechselt, in der Regel werden die Rentenanwartschaften beider Beteiligter ermittelt und der Scheidungsbeschluss dann nach einer mündlichen Verhandlung und persönlichen Anhörung beider Eheleute verkündet. Zu diesem Termin müssen die scheidungswilligen Ehegatten also persönlich erscheinen.
Aber: Insbesondere in Fällen, in denen keine Scheidungsfolgen zu regeln sind oder die Eheleute sich bereits über alle möglichen Folgen verständigt haben, kann der Auftrag zur Einleitung des Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause aus erteilt werden. Man erspart sich also die Zeit und sonstigen Aufwand für den ansonsten notwendigen Termin in der Anwaltskanzlei.
Diesen Service bieten wir jetzt auch an. Unter https://www.scheidung-schnell-online.de/ und https://www.scheidung.nrw finden Sie ein entsprechendes Formular und viele weitere Informationen zum Thema Scheidung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, etc.
Selbstverständlich kann auch bei einem Online-Auftrag zur Scheidung Verfahrenskostenhilfe beantragt werden, so dass die Scheidung sogar kostenlos sein kann, wenn die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsberatung:
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