Allgemeine Fragen/Antworten zum Familienrecht | Familienrecht

Braucht man für die Scheidung einen Anwalt?

Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 21. Februar 2013

Im Scheidungsverfahren herrscht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass die meisten Anträge nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden können. Dies gilt auch für den eigentlichen Scheidungsantrag.

Die Erklärung, einem Scheidungsantrag zuzustimmen, kann aber auch ohne Anwalt abgegeben werden.

Es ist also mindestens ein Rechtsanwalt für die Scheidung erforderlich. In unstrittigen Fällen beauftragt daher oft nur einer der Eheleute einen Anwalt, der dann allerdings auch nur die Interessen seines Mandaten zu vertreten hat. Eine Vertretung und/oder Beratung beider Eheleute durch einen Anwalt ist nicht zulässig.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, sondern enthält nur allgemeine Hinweise zur aufgeworfenen Frage. Wenn Sie ebenfalls allgemeine Fragen zum Familienrecht haben, die in diesem Blog beantwortet werden können, können Sie den Autor über das Kontaktfeld gerne anschreiben. Die Antworten werden in dieser Kategorie veröffentlicht.


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Rechtsanwalt Volker Stadtfeld
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Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

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