Allgemeine Fragen/Antworten zum Familienrecht | Familienrecht

Kann uns ein Anwalt gemeinsam vertreten?

Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 25. Februar 2013

Anwälte dürfen in einer rechtlichen Auseinandersetzung oder Diskussion immer nur eine Seite vertreten und beraten. Das gilt auch dann, wenn Eheleute über nichts streiten und lediglich das Scheidungsverfahren durchgeführt werden soll.

Verstößt ein Anwalt dagegen, kann er nicht nur berufsrechtlich belangt werden, sondern je nach Einzelfall auch wegen Parteiverrats gem. § 356 StGB betraft werden.

Wenn aber klar ist, dass der Anwalt lediglich einen vertritt, kann dieser dem anderen Ehegatten erlauben, bei der Beratung anwesend zu sein. Häufig vereinbaren Eheleute in dieser Situation sogar, dass sie sich die Anwaltskosten teilen. Der Anwalt kann sein Honorar natürlich nur von seinem Mandanten verlangen.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, sondern enthält nur allgemeine Hinweise zur aufgeworfenen Frage. Wenn Sie ebenfalls allgemeine Fragen zum Familienrecht haben, die in diesem Blog beantwortet werden können, können Sie den Autor über das Kontaktfeld gerne anschreiben. Die Antworten werden in dieser Kategorie veröffentlicht.


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Rechtsanwalt Volker Stadtfeld
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Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

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