Kann ich überhaupt auf Trennungsunterhalt verzichten?
Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 25. Februar 2013Auf zukünftigen Trennungsunterhalt kann man nicht rechtlich wirksam verzichten. Bei evtl. bestehenden Trennungsunterhaltsrückständen kann dazu ein Verzicht erklärt werden.
Selbstverständlich ist es allerdings möglich, einfach keinen Unterhalt geltend zu machen.
Nimmt man Sozialleistungen in Anspruch, gehen die Unterhaltsansprüche aber auf die Behörde über. Diese wird dann versuchen, diese bis zur Höhe der Leistungen durchzusetzen.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, sondern enthält nur allgemeine Hinweise zur aufgeworfenen Frage. Wenn Sie ebenfalls allgemeine Fragen zum Familienrecht haben, die in diesem Blog beantwortet werden können, können Sie den Autor über das Kontaktfeld gerne anschreiben. Die Antworten werden in dieser Kategorie veröffentlicht.
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