Kann ich die Ehewohnung kündigen, wenn ich ausgezogen bin?
Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 7. März 2013Die Kündigung kann man aussprechen. Sie hat allerdings keine rechtliche Wirkung, wenn beide Ehegatten Mieter sind. Dann kann der Mietvertrag nur durch Kündigungserklärungen beider Beteiligter gekündigt werden. Selbstverständlich kommt dann aber auch eine Vereinbarung zwischen beiden Mietern und dem Vermieter in Betracht, um den Mietvertrag zu ändern.
Wurde anlässlich der Trennung die Ehewohnung einem Gatten vom Familiengericht zur alleinigen Nutzung zugewiesen, so hat der andere alles zu unterlassen, was diese Nutzung erschweren würde.
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