Allgemeine Fragen/Antworten zum Familienrecht

Kann ich die Ehewohnung kündigen, wenn ich ausgezogen bin?

Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 7. März 2013

Die Kündigung kann man aussprechen. Sie hat allerdings keine rechtliche Wirkung, wenn beide Ehegatten Mieter sind. Dann kann der Mietvertrag nur durch Kündigungserklärungen beider Beteiligter gekündigt werden. Selbstverständlich kommt dann aber auch eine Vereinbarung zwischen beiden Mietern und dem Vermieter in Betracht, um den Mietvertrag zu ändern.

Wurde anlässlich der Trennung die Ehewohnung einem Gatten vom Familiengericht zur alleinigen Nutzung zugewiesen, so hat der andere alles zu unterlassen, was diese Nutzung erschweren würde.

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall, sondern enthält nur allgemeine Hinweise zur aufgeworfenen Frage. Wenn Sie ebenfalls allgemeine Fragen zum Familienrecht haben, die in diesem Blog beantwortet werden können, können Sie den Autor über das Kontaktfeld gerne anschreiben. Die Antworten werden in dieser Kategorie veröffentlicht.


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