Familienrecht

Scheidung Online, gibt es das überhaupt?

Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 8. Oktober 2007

Viele Anwälte bieten an, Scheidungsverfahren online abzuwickeln. Dieses Verfahren, auch Online-Scheidung, Internetscheidung oder Scheidung im Internet genannt, soll preisgünstiger sein als eine herkömmliche Scheidung.

Um es gleich deutlich zu machen: ein Scheidungsverfahren, das vollständig über das Internet geführt werden kann gibt es (noch) nicht, genausowenig wie eine Heirat online erfolgen kann. Das gerichtliche Scheidungsverfahren läuft ganz normal auf dem Postweg ab und in jedem Fall ist eine mündliche Verhandlung vor dem Familienrichter erforderlich, in der beide Eheleute persönlich angehört werden müssen.

Auch sind die Anwaltsgebühren bei einer Online-Scheidung nicht geringer als sonst. Genau gesagt sind die Anwaltskosten bei gerichtlichen Verfahren, also auch bei Scheidungen gesetzlich festgeschrieben und daher auch bei allen Rechtsanwälten gleich hoch (schwarze Schafe ausgenommen).

Die Scheidungskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz richten sich dabei nach dem Gegenstandswert, der sich im wesentlichen nach dem dreifachen Nettoeinkommen beider Eheleute richtet.

Korrekt gesagt, besteht daher nur die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt mit der Führung eines Scheidungsverfahrens online zu beauftragen und ihm die notwendigen Angaben dazu zu machen.

Ein solcher Online-Scheidungsauftrag kommt dann in Frage, wenn beide Eheleute die Scheidung wünschen und keine Folgesachen wie Zugewinn, Unterhalt, Sorgerecht o.ä zu regeln sind, etwa, weil bereits eine Einigung erzielt wurde. Als Folgesache kommt dann nur noch der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der Rentenanwartschaften, in Betracht. Dieser wird vom Familiengericht durchgeführt, ohne dass es einen gesonderten Antrag bedarf, wenn der Versorgungsausgleich nicht in einer notariellen Vereinbarung ausgeschlossen wurde.

In solchen geeigneten Fällen hat der Online-Scheidungsauftrag den Vorteil, dass kein Termin beim Rechtsanwalt vereinbart werden muss, man also die Zeit der Anfahrt und im Wartezimmer sowie die Anfahrtskosten und evtl. einen Urlaubstag erspart. Insoweit kann die Online-Scheidung tatsächlich auch kostengünstiger sein.

Außerdem ist der interessierte Scheidungswillige nicht an die Bürozeiten des Rechtsanwalts gebunden, sondern kann seinen Auftrag oder seine Anfrage rund um die Uhr an den Anwalt senden.

Für einvernehmliche Scheidungen kann die Internetscheidung daher eine bequeme Lösung sein. Allerdings sollte sichergestellt sein, dass der beauftragte Anwalt zumindest telefonisch zu erreichen ist, wenn doch einmal Fragen oder Probleme auftauchen, bei denen juristische Hilfe gefragt ist.

Übrigens, normalerweise erhöhen sich die Kosten des Scheidungsverfahrens auch nicht, wenn man sich vor Einleitung des Scheidungsverfahrens persönlich beim Rechtsanwalt über die Voraussetzungen einer Scheidung und den Ablauf eine Scheidungsverfahrens beraten lässt.

Rechtsanwalt Volker Stadtfeld
Fachanwalt für Familienrecht
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Tel. 02131/9665-55

Rechtsberatung:

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