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Scheidung nach ausländischem Recht

Rechtsanwalt Volker Stadtfeld am 19. November 2012

Sie können auch in Deutschland nach ausländischem Recht geschieden werden.
Beispielsweise wenn beide Eheleute ausländische Staatsbürger sind, aber in Deutschland leben. In diesen Fällen kann das Scheidungsverfahren in Deutschland vor einem deutschen Familiengericht beantragt werden.
Die Scheidung selbst richtet sich aber nach dem gemeinsamen Heimatrecht der Eheleute. Im umgekehrten Fall gilt oft das Domizilprinzip: Sind beide Eheleute deutsche Staatsbürger, leben aber seit langer Zeit im Ausland, richten sich Scheidungsfolgesachen häufig nach dem Recht des Wohnsitzes.
Deutsche Staatsbürger haben allerdings immer die Möglichkeit, sich in der Bundesrepublik scheiden zu lassen, auch wenn sie hier keinen Wohnsitz mehr haben.

 

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Rechtsanwalt Volker Stadtfeld
Fachanwalt für Familienrecht
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