Allgemein | Familienrecht

Scheidung nach ausländischem Recht

Barbara Stromberg (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) am 7. März 2013

Eine neue EU-Verordnung lässt in Deutschland lebenden Ausländern die Wahl des Scheidungsrechts.
Nach der neuen Verordnung zu Artikel 17 EGBGB können beispielsweise italienische Eheleute, die in Deutschland leben und sich scheiden lassen wollen, wählen, ob dies nach deutschem oder italienischem Recht geschehen soll. In diesem speziellen Fall hieße das, entweder nach drei Jahren  des Getrenntlebens geschieden zu werden oder nach mindestens einem Jahr.
Voraussetzung ist allerdings, dass beide Ehepartner sich einig werden, nach welchem Landesrecht über die Scheidung befunden werden soll.
Die Verordnung ist am 21. Juni 2012 in Kraft getreten und gilt nicht für zuvor eingeleitete Verfahren.

 

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Barbara Stromberg (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
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