Scheidung nach ausländischem Recht
Barbara Stromberg (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) am 7. März 2013Eine neue EU-Verordnung lässt in Deutschland lebenden Ausländern die Wahl des Scheidungsrechts.
Nach der neuen Verordnung zu Artikel 17 EGBGB können beispielsweise italienische Eheleute, die in Deutschland leben und sich scheiden lassen wollen, wählen, ob dies nach deutschem oder italienischem Recht geschehen soll. In diesem speziellen Fall hieße das, entweder nach drei Jahren des Getrenntlebens geschieden zu werden oder nach mindestens einem Jahr.
Voraussetzung ist allerdings, dass beide Ehepartner sich einig werden, nach welchem Landesrecht über die Scheidung befunden werden soll.
Die Verordnung ist am 21. Juni 2012 in Kraft getreten und gilt nicht für zuvor eingeleitete Verfahren.
Sie möchten sich scheiden lassen? Beantragen Sie jetzt Ihre Scheidung online!
Rechtsberatung:
Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.