Beiträge von Tobias Goldkamp

Allgemein

Verbot homosexueller Königspaare vereinsrechtlich unwirksam

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 13. März 2012

Großes Aufsehen erregte die Entscheidung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. (BDHS), keine homosexuellen Königspaare zuzulassen. Doch der Beschluss ist vereinsrechtlich für die angeschlossenen Schützenbruderschaften nicht bindend. Nach dem Statut des BDHS (als PDF abrufbar unter http://schuetzen.erzbistum-koeln.de/export/sites/schuetzen/Service/service_regelwerke/Statut_BHDS.pdf) war die Bundesversammlung nicht berechtigt, eine solche für alle angeschlossenen Bruderschaften verbindliche Regelung zu treffen. Die Entscheidung, […]

Erbrecht | Versicherungsrecht

Widerruf der Bezugsberechtigung der Lebensversicherung durch den Erben

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 10. Februar 2012

Ist der Versicherte verstorben, kann die Bezugsberechtigung der Lebensversicherungssumme bei der Lebensversicherung meistens nicht mehr geändert werden. Solange aber der Bezugsberechtigte noch nichts weiß, kann der Erbe mit einem Trick dafür sorgen, dass die Versicherungssumme in den Nachlass fließt.

Verkehrsrecht

Arbeitshilfen zum Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 10. Februar 2012

Im Internet finden sich zahlreiche kostenlose Dienste, mit denen rechtliche Fragen rund um’s Auto beantwortet werden können.

Allgemeines Zivilrecht | Vertragsrecht

Abzocke Gewerbeauskunft-Zentrale

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 6. Februar 2012

Mit behördenähnlich aufgemachten Schreiben versucht die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH Gewerbetreibende abzuzocken. In dem Schreiben wird als „Erfassung gewerblicher Einträge“ dazu aufgefordert, aufgeführte Daten des Adressaten zu ergänzen oder korrigieren. Wer den Bogen unterschrieben zurück schickt, bekommt eine Rechnung über 569,06 Euro.

Allgemeines Zivilrecht | Verkehrsrecht

OLG Stuttgart: Leasingbank haftet Händlern bei Falschbegutachtung

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 3. Januar 2012

Autohändler, die durch fehlerhafte Gutachten der DEKRA Fahrzeuge überteuert von der BMW Leasing GmbH (inzwischen BMW Bank GmbH) kaufen mussten, können von der Leasingbank Rückerstattung verlangen. Ein Schadensersatzanspruch gegen die DEKRA, wie er noch erstinstanzlich zugesprochen war, sei deshalb ausgeschlossen.


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