Verbot homosexueller Königspaare vereinsrechtlich unwirksam
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 13. März 2012Großes Aufsehen erregte die Entscheidung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. (BDHS), keine homosexuellen Königspaare zuzulassen. Doch der Beschluss ist vereinsrechtlich für die angeschlossenen Schützenbruderschaften nicht bindend.
Nach dem Statut des BDHS (als PDF abrufbar unter http://schuetzen.erzbistum-koeln.de/export/sites/schuetzen/Service/service_regelwerke/Statut_BHDS.pdf) war die Bundesversammlung nicht berechtigt, eine solche für alle angeschlossenen Bruderschaften verbindliche Regelung zu treffen.
Die Entscheidung, wer in den einzelnen Bruderschaften König werden darf, fällt nicht in den Kompetenzbereich der Bundesvertreterversammlung. Ihre Entscheidungsbefugnisse werden in § 20 abschließend aufgezählt – ein Recht zur Bestimmung der Kriterien, wer König werden darf, ist nicht darunter:
„§ 20
Die Bundesvertreterversammlung ist zuständig für:
a) Entgegennahme der Berichte aus dem Hauptvorstand (wenn dieser getrennt tagt),
b) Änderung des Statuts des Bundes, sowie Zustimmung zum Statut des BdsJ,
c) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
d) Wahl der Kassen- und Rechnungsprüfer und Erstellung einer Prüferordnung,
e) Ernennung von Ehrenmitgliedern,
f) Beantragung von Mitgliedschaften in anderen Verbänden,
g) Entgegennahme und Beschlussfassung über die Jahresrechnung und den Wirtschaftsplan des
Bundes (Etat),
h) Entgegennahme des Berichts der Kassen- und Rechnungsprüfer,
i) Erstellung bzw. Änderung der Schiedsgerichtsordnung des Bundes,
j) Entlastung des Präsidiums und des Geschäftsführenden Vorstands,
k) Auflösung des Bundes,
l) Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.“
In § 4.1 heißt es:
„Das Statut des Bundes ist für die Schützenbruderschaften und die Regionalverbände verbindlich. Davon abgesehen bleibt das Eigenleben der Schützenbruderschaften und Regionalverbände unberührt.“
Dieser Schutz der Eigenständigkeit der Schützenbruderschaften ist Ausfluss des katholischen Subsidiaritätsprinzips.
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