Verkehrsrecht

Abstandsmessung und Tempomessung mit CG-P50E angreifbar

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 30. September 2007

Wer mit dem Gerät CG-P50E als zu schnell oder zu dicht auffahrend gemessen wurde, sollte prüfen lassen, ob gegen den Bescheid Einspruch einzulegen ist.

Messergebnisse mit diesem Gerät sind unter Umständen unverwertbar, weil die Zeitmessung bisher anhand der Bildfrequenz der an das Gerät angeschlossenen Videokamera vorgenommen wurde.

Hierüber berichteten u.a. das ZDF-Magazin WISO am 02.07.2007 und das WDR-Magazin Plusminus am 03.07.2007; der ADAC nahm mit einem Rundschreiben vom 31.07.2007 entsprechend Stellung.

Durch Versuche hat der Sachverständige Dipl.-Ing. Stephan Wietschorke nachgewiesen, dass es zu Messfehlern von mehr als 20% kommen kann (Wietschorke, Messfehler beim Einsatz von Videostoppuhr CG-P50E, NZV 2007, 346; ders., Messfehler von mehr als 20% bei Video-Geschwindigkeitsmessung mit der Video-Stoppuhr CG-P50E möglich, Verkehrsunfall und Fahrzeugtechnik 2007, 136).

Rechtlich ist zu berücksichtigen, dass es nicht nur an einer Eichung der angeschlossenen Videokamera fehlt, sondern auch die bisherige Zulassung des Messgerätes CG-P50E als unwirksam anzusehen ist (Priester, Messfehler bei Abstands- und Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät JVC / Piller CG-P50E, newsletter der ARGE Verkehrsrecht 7/2007). Die tatsächliche Funktionsweise des Geräts stimmt nicht mit der Beschreibung der Anlage des Zulassungsscheins der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (Nr. 1.23-342.61/P50E vom 05.01.1988) überein. Dort wird suggeriert, dass das Gerät die Messergebnisse durch eine Quarzuhr ermittelt: „In dem Charaktergenerator befindet sich eine quarzstabile Zeitbasis, die mit einer Auflösung von 1/100s arbeitet“.

Allerdings ist zu beachten, dass die Physikalisch Technische Bundesanstallt zum 05.07.2007 eine neue Zulassung erteilt hat, wonach das Gerät mit Kameras verwendet werden kann, die nach der PAL-Norm funktionieren und ihrerseits geeicht sind.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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