Was ändert sich 2011 für Autofahrer?
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 7. Dezember 2010» Behinderten-Parkausweis wird ungültig: Die alte Version des Parkausweises für schwerbehinderte Menschen verliert zum Jahresende ihre Gültigkeit. Wer ab Januar 2011 auf Behindertenparkplätzen parken will, benötigt dazu den so genannten EU-Parkausweis, sonst begeht er eine Ordnungswidrigkeit.
» Neuer Kraftstoff E10: An Tankstellen wird es ab 2011 den neuen Kraftstoff E10 geben. Er ist zwar günstiger, aber auch schädlich für einen nicht unerheblichen Teil der Fahrzeuge. Vor dem Zapfen unbedingt beim Autohändler oder -Hersteller nachfragen, ob das Auto den neuen Sprit verträgt.
» EU-Knöllchen: Bußgelder ab 70 Euro aus anderen EU-Staaten werden auch in Deutschland vollstreckt. Die Regelung ist seit Oktober 2010 in Kraft, kann aber auch für früherer Vergehen gelten, denn maßgeblich ist das Datum des Bußgeldbescheids.
» Führerschein ab 17: Begleitetes Fahren ab 17 Jahren wird vom Modellversuch zum Dauerrecht.
» Vorgaben für neue Modelle: Für Pkw-Erstzulassungen wird das Bremsassistenzsystem Pflicht, ab 1.11.2011 erhalten neue Pkw und Nutzfahrzeuge ohne elektronisches Fahrdynamik-Regelsystem und/oder ohne Tagfahrleuchten keine Typengenehmigung mehr.
» Diesel-Pkw: Bei der Erstzulassung eines Diesel-Pkw mit Euro6-Abgasnorm wird dem Halter ein Steuerfreibetrag von 150 Euro gewährt. Ab 1.4.2011 entfällt die Steuerzahlung, die für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter gezahlt werden muss.
» Tempo 100 für Gespanne: Gespanne auf Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nicht mehr schneller als 100 km/h fahren.
» Umweltzonen: Einige Städte möchten Umweltzonen einrichten oder bestehende erweitern.
Mehr Infos: http://gis.uba.de/website/umweltzonen/index.htm
» Wechselkennzeichen: Mitte 2011 soll das Wechselkennzeichen eingeführt werden. Damit können bis zu drei Pkw angemeldet werden.
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