Allgemein

Was sind Überhangmandate und warum sind sie problematisch?

Rechtsanwalt Michael J. Franken am 23. September 2009

Das deutsche Wahlrecht ist sachlich ein Verhältniswahlrecht. Es unternimmt den Versuch, die Zusammensetzung der Repräsentanten des deutschen Volkes so genau wie möglich an dem Stimmenverhältnis (der sog. „Zweitstimme“) abzubilden.

Durchbrochen wird dieser Versuch durch die „Überhangmandate“, die entstehen, wenn eine Partei mehr Wahlkreise unmittelbar gewinnt und aufgrund der sog. „Erststimme“ direkt gewählte Abgeordnete ins Parlament entsendet als ihr nach dem Gesamtverhältnis in diesem Bundesland überhaupt zusteht. Würde der Gesetzgeber bspw. einen Ausgleich an Mandanten nur auf der Ebene des gesamten Wahlgebietes (statt in den einzelnen Bundesländer) zulassen, würde das Problem in dieser Form nicht entstehen können.

Überhangmandate haben sich geradezu inflationär nach der Wiedervereinigung entwickelt und können in der Regel nur großen Parteien zufallen; aufgrund dieser Privilegierung haben die großen Parteien in den letzten Jahrzehnten gezögert, die entsprechenden Regelungen im deutschen Wahlrecht zu korrigieren.

Inzwischen hat sich das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen mit dem Problem der Überhangmandaten beschäftigen müssen. Bereits am 10. April 1997 hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts nur deswegen einen Verfassungsverstoß nicht festgestellt, weil der Senat mit 4 : 4 Stimmen gespalten war.

Das Urteil enthält hingegen eines der berühmtesten Minderheitenvoten der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, das ein eindringliches Plädoyer aus der Feder der für Wahlrecht zuständigen Richterin Dr. Karin Graßhof für die Abschaffung der Überhangmandate darstellte. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 3. Juli 2008 – sozusagen im zweiten Anlauf – die Überhangmandate als verfassungswidrig erkannt und den Gesetzgeber gezwungen, bis zum 30. Juni 2011 das Wahlrecht zu ändern.

Erwartungsgemäß hat sich die Koalition der beiden großen Volksparteien nicht dazu durchringen können, die gerichtlich angeordnete Abschaffung in dieser Legislaturperiode anzugehen, so dass auch bei der nächsten Wahl systemwidrige Überhangmandate die Bundestagswahl entscheiden können. Womöglich ebnen diese den Weg einer Bundestagsmehrheit, die keine Mehrheit bei den deutschen Wählern hat.

Rechtsanwalt Michael J. Franken
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