Koalition beschließt Eckpunkte für Erbschaftsteuerreform
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 13. Mai 2007Der Koalitionsausschuss von CDU und SPD hat sich auf einen Entschließungsantrag geeinigt, der am 25. Mai zusammen mit der Unternehmensteuerreform im Bundestag beschlossen werden soll:
„1. Der Bundestag spricht sich dafür aus, an einer Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in Deutschland festzuhalten.
2. Er wird dafür Sorge tragen, dass rechtzeitig innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist ein Gesetzentwurf für ein Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht verabschiedet wird.
3. Die auf das übertragende Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld soll unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reduziert werden und nach zehn Jahren der Unternehmensfortführung entfallen, im Sinne des vom Bundeskabinett bereits beschlossenen Gesetzes.
4. Vermögensübertragung in einem gewissen Umfang insbesondere auf Ehegatten und Kinder sollen weitgehend steuerfrei bleiben.
5. Hohe Vermögensübertragungen müssen entsprechend der Leistungsfähigkeit zum Steueraufkommen beitragen.
6. Die Änderung des Erbschaft- und Schenkungssteuerrechts soll auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts mindestens das gegenwärtige Steueraufkommen der Länder sicherstellen.“
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