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Koalition beschließt: Erbschaftsteuer bleibt

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 17. April 2007

Die Erbschaftsteuer soll nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes neu geregelt und nicht abgeschafft werden. Darauf hat sich nach einem Bericht des Spiegels der Koalitionsausschuss von CDU und SPD geeinigt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Erbschaftssteuer-Beschluss vom 07.11.2006 entschieden, dass die Steuerbegünstigung von Immobilien- und Betriebsvermögen in der derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig ist. Die Bevorzugung dürfe nicht schon bei der Ermittlung der Steuerwerte erfolgen, sondern allenfalls später durch unterschiedliche Steuersätze.

Dies hatten einige Ökonomen und Politiker zum Anlass genommen, einen völligen Verzicht auf die Erbschaftsteuer zu fordern. Der Koalitionsausschuss erteilte diesem Ansinnen nun eine Absage – mit einer wenig überraschenden Begründung: Die zu erwartenden Steuerausfälle in Höhe von 4,2 Mrd. Euro seien für die Länder, denen die Erbschaftsteuer allein zugute kommt, nicht zu schultern.

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