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Neue Erbschaftsteuer bringt Nachteile für Immobilieneigentum

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 22. März 2008

Die geplante Erbschaftsteuerreform kann für Immobilieneigentümer zu größeren Belastungen führen. Statt wie bisher nach dem günstigen Einheitswert werden Immobilien künftig nach dem Verkehrswert, also dem tatsächlichen Marktwert, besteuert.

Dies kann je nach Konstellation zu einer Steuererhöhung führen. Zu beachten ist, dass die Erben mit der Reform auch entlastet werden können. So sieht das neue Recht höhere Freibeträge für nahe Verwandte vor. Der persönliche Freibetrag für Ehegatten erhöht sich von € 307.000 auf € 500.000, jedes Kind erhält statt bisher € 205.000 einen Freibetrag von € 400.000. Die Stiftung Warentest bietet hierzu eine Übersichtstabelle an.

Durch lebzeitige Schenkungen kann die Ausnutzung der Freibeträge weiter verbessert werden. Dabei kommt es allerdings darauf an, die Absicherung des Erblassers im Blick zu halten. Wir helfen Ihnen gerne, die für Sie optimale Gestaltung zu finden.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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Rechtsberatung:

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