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Mehr Adoptionen durch Erbschaftsteuerreform?

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 12. November 2007

Nach Bekanntgabe der Eckpunkte für die Erbschaftsteuerreform entwickelt sich nun die Diskussion um mögliche Konsequenzen.

Als Folge der stärkeren Bevorzugung enger Verwandter wird spekuliert, dass sich die Zahl der Adoptionen erhöhen könnte. Die Adoption einer (nicht verwandten) Person führt dazu, dass steuerrechtlich zu einem Abkömmling wird. Das Gesetz behandelt leibliche und adoptierte Kinder gleich. Rechtlich ist eine Adoption auch im Erwachsenenalter noch möglich. Das adoptierte Kind kommt dann in den Genuss höherer Freibeträge und niedrigerer Steuersätze als eine nicht verwandte Person.

Der Unterschied ist erheblich: Nach der Reform ist für Kinder (Steuerklasse I) ein persönlicher Freibetrag von € 400.000 plus einem Hausratsfreibetrag von € 41.000 sowie einem weiteren Freibetrag für bewegliche Gegenstände von € 12.000 vorgesehen. Der Eingangssteuersatz beträgt 7 Prozent.

Nichtverwandte (Steuerklasse III) können demgegenüber nur einen persönlichen Freibetrag von € 20.000 sowie den Hausratsfreibetrag von € 12.000 geltend machen. Sie werden mit einem Eingangssteuersatz von 30 Prozent zur Kasse gebeten.

Die Adoption als Steuersparmodell soll nun sogar vom Bundesfinanzminister selbst – wohl mit Augenzwinkern – empfohlen worden sein. Peer Steinbrück soll bei einer Veranstaltung der SPD-Fraktion erklärt haben: „Finden Sie in der Steuerklasse III einen, den Sie adoptieren. Das ist ein kostenloser Rat von mir.“

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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