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Erbschaftsteuerreform: Gefahr für Immobilienunternehmen

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 14. November 2007

Die Eckpunkte der Koch/Steinbrück-Arbeitsgruppe für die Erbschaftsteuerreform sehen eine verschärfte Bemessungsgrundlage für Immobilien vor.

Das ist keine Überraschung – war doch Auslöser der Reformüberlegungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wonach eine geringere Bewertung von Immobilien gegenüber anderen Wertanlagen verfassungswidrig ist.

Um eine generelle Mehrbelastung zu vermeiden, ist im Gegenzug eine Erhöhung der persönlichen Freibeträge auf bis zu € 500.000 vorgesehen.

Ein solcher Freibetrag ist für ein Unternehmen mit größeren Immobilienbeständen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Schlimmer für die Immobilienunternehmen ist aber, dass sie von einem für Unternehmererben vorgesehenen Abschlag von 85 Prozent auf die Bemessungsgrundlage ausgenommen sein sollen.

Die Interessensverbände der Immobilienunternehmen schlagen bereits Alarm.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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