Erbrecht | Erbschaftsteuerreform

Erbschaftsteuerreform noch nicht in trockenen Tüchern – Streit über Erbschaftssteuersätze

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 10. März 2008

Die Erbschaftsteuerreform ist nach wie vor nicht durch den Bundestag beschlossen. Das Parlament feilt noch an Einzelheiten des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfes. So prüfen die Koalitionsfraktionen CDU und SPD derzeit alternative Erbschaftssteuer-Sätze für Nichten und Neffen. Ein weiterer Streitpunkt ist die Besteuerung von Unternehmen.

Statt der für Nichten und Neffen in der Steuerklasse II vorgesehenen Steuersätze von 30 bzw. 50 Prozent wird über einen gleitenden Tarif von bis zu 45 Prozent nachgedacht. Damit käme es zu einer Abmilderung des Regierungsentwurfes. Allerdings würden entferntere Verwandte wie Nichten und Neffen im Vergleich zum gegenwärtigen Recht immer noch stärker belastet.

Auch die für die Unternehmens-Erbschaftsteuer geplante Stundung soll nach dem Willen der CDU modifiziert werden. Bisher war angedacht, dass die Steuer erst nach 10 Jahren erlischt, wenn der Betrieb im wesentlichen unverkleinert fortgeführt wird. Die Union will hingegen, dass die Steuer stufenweise jährlich anteilig erlischt (Abschmelzmodell). Grund sind Befürchtungen, dass sonst Betriebe, die sich in einer wirtschaftlichen Krise verkleinern müssen, durch eine Erbschaftsteuerlast in die Insolvenz getrieben werden.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht das geltende Erbschaftsteuerrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte, wurden durch eine vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch und Bundesfinanzminister Steinbrück geleitete Kommission (Koch-Steinbrück-Kommission) Reformvorschläge erarbeitet. Diese wurden durch die Bundesregierung übernommen und als Gesetzesvorlage im Bundestag eingebracht, welcher über eine Neuregelung zu entscheiden hat.

Rechtsanwalt Tobias Goldkamp
Fachanwalt für Erbrecht
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