Hauptunternehmer haftet für Mindestlohn der Angestellten des Subunternehmers
Rechtsanwalt Tobias Goldkamp am 7. April 2007Bauarbeiter, die für ein ausländisches Subunternehmen auf einer Baustelle in Deutschland tätig sind, können den gesetzlichen Mindestlohn notfalls beim deutschen Hauptunternehmer einfordern. Das Bundesverfassungsgericht hat nun die entsprechende Regelung nach § 1 a des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes AEntG für verfassungsgemäß erklärt (1 BvR 1047/05 vom 20.3.2007). Die Vorschrift diene dazu, dem Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten im Bausektor entgegenzuwirken.
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