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Sturz im Stadtpark

Internetredaktion am 7. Januar 2011

Mandantenfrage: » Ich war Rodeln im Stadtpark und bin gestürzt. Kann ich die Stadt deswegen verklagen?

Wenn es sich bei der Rodelpiste um keine offizielle, speziell konzipierte und gekennzeichnete Rodelpiste handelt, stehen die Chancen schlecht. Das OLG Hamm hat erst kürzlich entschieden, dass eine Stadt nicht verpflichtet ist, potentielle Rodler im Stadtpark auf Gefahren auf der Piste hinzuweisen oder gar diesen Hang für Rodler zu sperren. Ein Rodler darf sich nicht darauf verlassen, dass jeder Hang durchgängig befahrbar ist. Er muss sich vorab stets von der Eignung überzeugen, bei der Abfahrt nach Sicht fahren, seinen Schlitten regelmäßig auf Funktionsfähigkeit kontrollieren und sich auf Bodenunebenheiten einstellen, so die Auffassung des Gerichts.

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