Allgemein | Allgemeines Zivilrecht | Gesellschaftsrecht | Inkasso

Privatpersonen können sich bei der Schufa über Firmen informieren

Rechtsanwalt Leonhard Breuer am 7. Januar 2011

Ein neuer Service für Privatpersonen ist zum Jahreswechsel gestartet: Privatpersonen können Auskünfte über Unternehmen erhalten. Dafür müssen sie lediglich online ihr Interesse anmelden und erfahren somit alles über das Zahlungsverhalten der Firma.
Dieser Service soll dazu dienen, sich bereits vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung ein genaueres Bild von der Kreditwürdigkeit eines Betriebs machen zu können.
Vor allem bei Projekten, die Vorkasse erfordern, wird der Kunde umso wahrscheinlicher vorher wissen wollen, ob er einer solventen und zuverlässigen Firma sein Geld anvertraut.
Die Auskunft ist zwar nicht umsonst, ist aber mit 18,50 Euro für den unbegrenzten Zuganz plus 28,50 Euro pro Auskunft in den meisten Fällen wesentlich günstiger als der befürchtete Verlust. Laut Bauherren-Schutzbund e.V. betragen die Verluste, die Bauherren durch insolvente Baufirmen entstehen, im Durchschnitt 15.000 Euro, heißt es in einer Pressemitteilung der Schufa.
Aber auch Bewerber können sich künftig über die Schufa Informationen zum gewünschten Arbeitgeber einholen und so prüfen, ob die wichtigsten wirtschaftlich relevanten Bonitätsinformationen aus bisherigen Zahlungserfahrungen und auch die Informationen über wirtschaftliche Verflechtungen aller Funktionsträger erwünscht sind.

» Vorbereitung für Firmen
Für Firmen ist es demnach immens wichtig, den über das Unternehmen geführte Datensatz genau unter die Lupe zu nehmen.
Der Kunde wird in erster Linie Angaben über das Zahlungsverhalten der Firma lesen und eventuelle negative Zahlungserfahrungen bewerten.
Zusätzlich enthält der Datensatz aber auch Basisinformationen wie die Rechtsform, Namen, Sitz, Angaben zur Branche und der ersten Führungsebene, Ge­schäfts­gegenstand, Um­satz, Stammkapital, Mitarbeiteranzahl oder Handelsregisterinformationen.
Sollten Angaben in der Schufa-Datei zum Unternehmen fehlerhaft sein, sollte der Betroffene sich sofort darum kümmern, damit sie korrigiert werden.

Rechtsanwalt Leonhard Breuer
Kostenlose Sofort-E-Mail an Rechtsanwalt Leonhard Breuer
Tel. 02131/9665-55

Rechtsberatung:

Beiträge und Kommentare geben die persönliche Auffassung der jeweiligen Autoren wieder, die nicht unbedingt der Auffassung der Breuer, Klingen, Goldkamp Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB oder der herrschenden Rechtsprechung entspricht. Sie dienen lediglich der Information und Diskussion, d.h. stellen keine Rechtsberatung dar und dürfen nicht als Entscheidungsgrundlage in konkreten Rechtsfällen verwendet werden.

Google Analytics Opt-Out Cookie wurde erfolgreich gesetzt.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Akzeptiert