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Bundesnetzagentur: Hohe Bußgelder für unerlaubte Telefonwerbung

Rechtsanwältin Verena Daniels am 30. Juli 2010

Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen oder mit unterdrückter Rufnummer sind seit August 2009 verboten – doch viele Firmen halten sich nicht dran. Die Bundesnetzagentur hat nunmehr erneut Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung in Höhe von insgesamt 194.000 € verhängt.

Die betroffenen Unternehmen hatten sich in den Bußgeldverfahren auf angebliche Einwilligungen der Verbraucher in telefonisch Werbung berufen, wobei es sich bei diesen „Einwilligungen“ um vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet handelte, die auch eine Einwilligung in Telefonwerbung beinhalteten.

Die Bundesnetzagentur ist der Ansicht, dass diese Teilnahmebedingungen den rechtlichen Anforderungen nicht genügen. Seit das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung am 4. August des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, gelten Werbeanrufe ohne Einwilligung des Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer als Ordnungswidrigkeit. Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Im Fall der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt werden.

Die Durchführung der Ermittlungs- und Bußgeldverfahren sind laut der Bundesnetzagentur sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht sehr komplex und zeitaufwendig. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass von August 2009 bis April 2010 bei der Bundesnetzagentur über 57.000 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen sind.

Den betroffenen Unternehmen muss von der Bundesnetzagentur nachgewiesen werden, dass sie schuldhaft Werbeanrufe durchgeführten haben. Hierzu ist nicht nur eine rechtliche Überprüfung der vorgelegten Einwilligungen, sondern auch präzise Angaben der betroffenen Verbraucher erforderlich.

Bislang hat die Bonner Behörde in elf Verfahren Bußgelder gegen Unternehmen verhängt. Sie kündigte an, auch künftig konsequent gegen unerlaubte Telefonwerbung vorzugehen.

Rechtsanwältin Verena Daniels
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