Allgemein | Mietrecht

Neues Mietrecht kommt bald

Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen am 7. Januar 2012

Nach der letzten großen Mietrechtsreform vor mehr als zehn Jahren stehen 2012 grundlegende Neuerungen an. Das von Parlament bereits auf den Weg gebrachte Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) soll aller Voraussicht nach Anfang des Jahres in Kraft treten.Vermieter und Verwalter sollen dadurch Verbesserungen und Er­leich­terungen in ihrer täglichen Praxis erfahren. Mietern dagegen werden einige Rechte genommen und sie müssen sich auf neue rechtliche und finanzielle Risiken einstellen.

§ 302a ZPO
In diesem neuen Paragraph ist vorgesehen, dass der Vermieter bei guten Erfolgsaussichten noch während eines laufenden Prozessen vom Mieter als Prozessgegner die Hinterlegung des mit der Klage geltend gemachten Geldbetrages innerhalb von 14 Tagen verlangen kann. Diese Regelung kann er beispielsweise in Anspruch nehmen, wenn er mit seinem Mieter wegen ausstehender Mieten, Mietminderungen oder wegen Nutz­ungs­entschädigungen pro­zess­iert.

§ 536 Abs. 1 Satz 3 BGB
Die Neufassung dieses Satzes schränkt das Recht des Mieters auf Minderung der Miete bei Mängeln ein. Wenn der Vermieter die Wohnung oder das Gebäude modernisiert und energetisch saniert, kann der Mieter die Miete für die Dauer von drei Monaten nicht mindern.

§ 569 Abs. 3a BGB
Diese neu geschaffene Regelung berechtigt Vermieter zu einer außerordentlichen, fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung, wenn der Mieter die Kaution nicht zahlt.

§ 885a ZPO
Die so genannte „Berliner Räumung“ wird mit dem neuen Paragraphen in die Gesetzgebung aufgenommen. Sie ermöglicht es dem Vermieter, einen Gerichtsvollzieher damit zu beauftragen, den Mieter aus der Wohnung zu verweisen. Bei dieser „Außerbesitzsetzung“ verbleiben Möbel und Hausrat nach dem Vermieterpfandrecht vorerst in der Wohnung.
Durch dieses Vorgehen können Kostenvorschuss und die Gerichtsvollziehergebühren verringert werden.

Rechtsanwalt Frank Schuppenhausen
Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht
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Tel. 02131/71819-0

Rechtsberatung:

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